Platzbesonderheiten und örtliche Flugverfahren
Das Segelfluggelände "Großes Moor" liegt zwischen den Kontrollzonen von Hannover und Celle.
Der Start von Segelflugzeugen erfolgt überwiegend im Windenstartverfahren mit einer Doppeltrommelwinde. Zusätzlich sind F-Schlepps möglich.
Regeln für Platzrunden:
- Segelflugzeuge: Südplatzrunde
- Motorflugzeuge: Nordplatzrunde
Luftraum und Höhenfreigaben
Auf der ICAO-Karte ist zu sehen, dass sich das Fluggelände Großes Moor unter dem kontrollierten Luftraum Hannovers befindet.
Wenn keine weiteren Freigaben erfolgt sind, besteht eine Höhenbeschränkung bis 700m / 2500 ft AMSL. An Wochenenden und bei Flugbetrieb erwirken wir weitere Höhenfreigaben. Infos auf der Platzfrequenz 134,610 MHz mit dem Rufzeichen "Großes Moor Radio".
Benutzungsordnung des Fluggeländes Grosses Moor
Die Benutzungsordnung des Fluggeländes Großes Moor enthält wichtige Informationen und Regelungen für die Nutzung des Flugplatzes.
Bitte klick auf den folgenden Link, um das Dokument herunterzuladen:
PPR-Verfahren
Das PPR-Verfahren findet grundsätzlich Anwendung für alle Luftfahrzeuge, die auf dem Flugplatz "Großes Moor" landen oder starten möchten. Landungen sind ausschließlich nach vorheriger Genehmigung (PPR) durch den Flugplatzbetreiber oder eine von ihm beauftragte Person zulässig.
Der LSV Burgdorf nutzt zur Verwaltung dieser Genehmigungen Vereinsflieger.de sowie das elektronische Anfrage- und Freigabesystem V-Tower.
PPR-Anfrage über V-Tower: https://v-tower.vereinsflieger.de/zkhykxyh
Alternativ kann die Anfrage über folgende E-Mail Adresse gesendet werden: ppr
lsv-burgdorf.de.
Lärmschutzsektoren
Aus Rücksicht auf die umliegenden Anwohner beschränken wir den Motorbetrieb unserer Heimkehrhilfen und Eigenstarter auf Bereiche, die in dieser Grafik nicht rot hervorgehoben sind. Dies betrifft die Bereiche Schwedenhäuser, Großmoor und Ehlershausen.So verhindern wir eine übermäßige Lärmbelastung für dicht besiedelte Gebiete nördlich und südlich des Flugplatzes.