Ansicht Flugplatz Ehelershausen

Platzbesonderheiten und örtliche Flugverfahren

Bitte beachtet die örtlichen Verfahren und informiert euch vor dem Flug über aktuelle Besonderheiten des Flugbetriebs.

Aus Rücksicht auf die Anwohner sind Motorflugzeuge angehalten, bewohnte Gebiete bei An- und Abflügen möglichst weiträumig zu umfliegen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schwedenhäuser, Großmoor und Ehlershausen.

Luftraum und Höhenfreigaben

Auf der ICAO-Karte ist zu sehen, dass sich das Fluggelände Großes Moor unter dem kontrollierten Luftraum Hannovers befindet.

Wenn keine weiteren Freigaben erfolgt sind, besteht eine Höhenbeschränkung bis 700m / 2500 ft AMSL. An Wochenenden und bei Flugbetrieb erwirken wir weitere Höhenfreigaben. Infos auf der Platzfrequenz 134,610 MHz mit dem Rufzeichen "Großes Moor Radio". 

Die Kontrollzone (CTR) Celle-Wietzenbruch ist an Wochenenden in der Regel nicht aktiv. Üblicherweise ist sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr aktiviert. Abweichungen sind jedoch jederzeit möglich.

Da die Kontrollzone unmittelbar an unser Fluggelände angrenzt, sollte der aktuelle Status vor dem Flug überprüft werden.

Informationen gibt es über Großes Moor Radio auf 134,610 MHz oder direkt über Celle-Wietzenbruch auf 118,255 MHz (Celle Turm). Bei aktiver Kontrollzone ist die Nordplatzrunde nur mit vorheriger Freigabe durch den Tower Celle-Wietzenbruch zulässig.

Informationen zum Status des Segelflugsektors Ummern können ebenfalls über "Großes Moor Radio" erfragt werden.

Benutzungsordnung des Fluggeländes Grosses Moor

Die Benutzungsordnung des Fluggeländes Großes Moor enthält wichtige Informationen und Regelungen für die Nutzung des Flugplatzes.

Bitte klick auf den folgenden Link, um das Dokument herunterzuladen:

Benutzungsordnung GROSSES MOOR

PPR-Verfahren

Das PPR-Verfahren findet grundsätzlich Anwendung für alle Luftfahrzeuge, die auf dem Flugplatz "Großes Moor"  landen oder starten möchten. Landungen sind ausschließlich nach vorheriger Genehmigung (PPR) durch den Flugplatzbetreiber oder eine von ihm beauftragte Person zulässig.

Der LSV Burgdorf nutzt zur Verwaltung dieser Genehmigungen Vereinsflieger.de sowie das elektronische Anfrage- und Freigabesystem V-Tower.

PPR-Anfrage über V-Tower: https://v-tower.vereinsflieger.de/zkhykxyh      

Alternativ kann die Anfrage über folgende E-Mail Adresse gesendet werden: ppratlsv-burgdorf.de.

Lärmschutzsektoren

Lärmschutzsektoren