Zwei ASK 21 B sind zugelassen für Kunstflug

Wer den Segelflug einmal aus einer völlig neuen Perspektive erleben möchte, findet im Segelkunstflug eine faszinierende Herausforderung.

Der Segelkunstflug ist eine faszinierende Erweiterung des Segelflugs mit einem besonders intensiven Verständnis für die Fluglage und die Eigenschaften des Flugzeugs. In unserem Verein stehen dafür zwei kunstflugtaugliche ASK 21 B zur Verfügung, die sich aufgrund ihrer gutmütigen Flugeigenschaften hervorragend für die Ausbildung und den Einstieg in den Segelkunstflug eignen.

Für die Ausübung des Segelkunstfluges ist eine besondere Berechtigung erforderlich.

Prüfungsprogramm-Fortgeschrittenenrechte

Voraussetzungen für die Segelkunstflugberechtigung

Kunstflug-Basisrechte

Die Kunstflug-Basisrechte berechtigen zum Fliegen grundlegender Kunstflugfiguren wie Looping, Wingover, Lazy Eight, Trudeln sowie 45°-Steig- und Sturzflügen. Voraussetzung sind mindestens 30 Flugstunden oder 120 Starts als verantwortlicher Pilot nach Erwerb der Segelfluglizenz sowie eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung.

Kunstflug-Fortgeschrittenenrechte

Aufbauend auf den Basisrechten können die Fortgeschrittenenrechte erworben werden. Diese ermöglichen die Durchführung eines deutlich erweiterten Kunstflugprogramms und erfordern eine weiterführende theoretische und praktische Ausbildung.